LAWSUITS

PROCEEDINGS



Unser Anwalt Hans Van de Wal hat zwei rechtliche Verfahren eingeleitet:


Ein Verfahren zielt darauf ab, die Wiedereröffnung der Plattform zu erreichen, das andere zielt auf finanzielle Entschädigung für alle durch das (ungerechtfertigte) Einfrieren der Plattform erlittenen Verluste ab.


Informationen über das Verfahren in Antwerpen zur Wiedereröffnung der Plattform finden Sie unter der Rubrik "Für die Wiedereröffnung der Plattform".


Die rechtlichen Schritte in Brüssel, die darauf abzielen, eine finanzielle Entschädigung von der belgischen Regierung zu erhalten, sind vorerst ausgesetzt.

Da es sich um einen Zivilprozess handelt und das Strafverfahren noch läuft, hat der Richter am Zivilgericht beschlossen, ihn auszusetzen, solange der Ausgang des Strafverfahrens (und möglicherweise eine Strafverfolgung und ein Gerichtsverfahren) noch unklar ist.

Dies ist nicht ungewöhnlich und entspricht sogar einer Vorschrift des belgischen Gesetzes, wonach Zivilverfahren ausgesetzt werden müssen, wenn parallel strafrechtliche Verfahren anhängig sind und ein Risiko widersprüchlicher Urteile besteht.

Der Grund, warum der Anspruch auf Entschädigung bereits eingereicht wurde, bestand hauptsächlich darin, dass von Anfang an klar sein sollte, dass eine Entschädigung angestrebt wird (und der belgische Staat für die Maßnahmen der belgischen Richter zur Verantwortung gezogen wird), sowie um zu vermeiden, dass der Anspruch verjährt, falls das Strafverfahren sich hinziehen würde.




 Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald diese Zivilverfahren fortgesetzt werden.

Da es sich bei diesen Texten um juristisch-technische Sprache handelt, werden wir sie nicht wortwörtlich übersetzen, sondern Ihnen stattdessen eine Zusammenfassung ihres wesentlichen Inhalts geben.

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